Im Anschluss

Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das zuständige Bezirksgericht wird vom Standesamt automatisch verständigt. Die Todesfallaufnahme wird durch den hiefür zuständigen öffentlichen Notar als Gerichtskommissär errichtet. 

Es empfiehlt sich (zur Todesfallaufnahme) – soweit vorhanden – folgende Unterlagen vorzubereiten und mitzubrigen:

  • Namen, Adressen, Stand und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
  • Standesdokumente*) des Verstorbenen
  • letztwillige Verfügungen
  • Beschlüsse über die Betrauung mit der Obsorge (Vormundschaft), Beschlüsse über die Bestellung zum Sachwalter
  • letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen
  • kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass, Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Versicherungsbelege, insbesondere Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchsauszüge, Grundbesitzbögen und Einheitswertbescheide, Übergabsverträge, Firmenauszüge, KFZ-Papiere
  • Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen anlässlich der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses

Eine sorgfältige Vorbereitung der Todesfallaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren.

*) vor allem Abschrift aus dem Sterbebuch, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel (Meldebestätigung)

Auflösen von Verträgen, Verpflichtungen, Mitgliedschaften:

  • Abmeldung Pensions- und Krankenversicherung
  • Abmeldung, Ummeldung von privaten Versicherungen
  • Abmeldung der Rundfunk- und Fernsehbewilligung
  • Abmeldung der Telefone
  • Abmeldung beim Energieversorger
  • Kündigung von Abonnements
  • Kündigung der Mitgliedschaft bei Vereinen und Organisationen
  • Kündigung von Mietverträgen
  • Auflösung von Bankkonten
  • Abmeldung von KFZ
  • Abmeldung eines Zweitwohnsitzes

Zur Auflösung von Verträgen ist die Kopie der Sterbeurkunde vorzulegen.